Ein Pflegegrad definiert im Grunde, wie stark eine Person pflegebedürftig ist. Die Pflegebedürftigkeit kann durch eine Krankheit verursacht werden und sich allmählich in den Alltag einweben. Ebenfalls können Unfälle zu plötzlichen Lebensänderungen führen und die Notwendigkeit für ambulante Pflegedienste erhöhen. Abhängig vom Ausmaß der täglichen Einschränkungen des Betroffenen, wird dieser mittels eines Bewertungstools einem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet. Bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit werden die folgenden Module berücksichtigt:
Modul 1 – Mobilität (10%)
Modul 2 oder 3 – Kognitive Fähigkeiten/Verhalten (15%)
Modul 4 – Selbstpflege (40%)
Modul 5 – Medizinische Behandlung/Therapie (20%)
Modul 6 – Betreuung im Alltag (15%)
Diese Module werden bewertet, um zu bestimmen, wie intensiv die Pflegebedürftigkeit einer Person ist. Basierend auf den Ergebnissen dieser Bewertung wird dem Betroffenen ein entsprechender Pflegegrad zugeordnet:
Pflegegrad 1 signalisiert eine geringfügige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2 weist auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit hin.
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4 entspricht der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5 bezieht sich auf die extremsten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die pflegerische Betreuung.
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