Pflege mit Herz–Unterstützung und Gesundes Leben ist das Recht für Alle!..

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Dresden AK Pflegedienst

Fachlich kompetente, aktivierende und bedarfsgerechte Pflege

Unter Berücksichtigung der Biografie und der Lebenssituation des Pflegebedürftigen eine Wiedergewinnung und Erhaltung der Lebensführung zu fördern

Religiöse und Interkulturelle Gegebenheiten und Werte des Pflegebedürftigen zu respektieren

Was macht ein Pflegedienst?

Die angebotenen Dienste eines Pflegedienstes sind umfangreich und können flexibel genutzt werden. Das Angebot umfasst alles von medizinischer Pflege und Körperpflege bis hin zu Haushaltshilfe. Außerdem können die Dienstleistungen jederzeit angepasst, reduziert oder eingestellt werden. Sollten gewisse Leistungen nicht direkt vom Pflegedienst erbracht werden können, erfolgt eine Weiterleitung an Kooperationspartner.

 

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Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Anspruch auf Leistungen haben Personen, die als pflegebedürftig eingestuft werden.

 

Als pflegebedürftig gelten Individuen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung regelmäßig Unterstützung im täglichen Leben benötigen.

 

Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht, wenn der Unterstützungsbedarf täglich und über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) in mehreren Lebensbereichen erforderlich ist.

 

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In welchen täglichen Lebensbereichen unterstützt Sie Ihre Pflegeversicherung?

Diese Informationen können Sie aus dem Abschnitt ‘Leistungen’ entnehmen.

 

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Wie wird der Bedarf an Hilfe und die Notwendigkeit der Pflege bestimmt? Wie geht man vor, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Zuerst ist es notwendig, bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu stellen. Die Entscheidung, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgen durch die Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieses Gutachten wird von einem MDK-Mitarbeiter bei einem Hausbesuch durchgeführt. Anschließend erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Bescheid, der den Umfang der bewilligten Leistungen der Pflegeversicherung sowie Ihre Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad festlegt.

 

Wir freuen uns, Ihnen während dieses Antragsverfahrens und bei den Besuchen des MDK, abhängig von Ihrem Wunsch, zur Seite zu stehen.

 

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Was sind die Pflegegrade?

Ein Pflegegrad definiert im Grunde, wie stark eine Person pflegebedürftig ist. Die Pflegebedürftigkeit kann durch eine Krankheit verursacht werden und sich allmählich in den Alltag einweben. Ebenfalls können Unfälle zu plötzlichen Lebensänderungen führen und die Notwendigkeit für ambulante Pflegedienste erhöhen. Abhängig vom Ausmaß der täglichen Einschränkungen des Betroffenen, wird dieser mittels eines Bewertungstools einem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet. Bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit werden die folgenden Module berücksichtigt:

 

Modul 1 – Mobilität (10%)
Modul 2 oder 3 – Kognitive Fähigkeiten/Verhalten (15%)
Modul 4 – Selbstpflege (40%)
Modul 5 – Medizinische Behandlung/Therapie (20%)
Modul 6 – Betreuung im Alltag (15%)

 

Diese Module werden bewertet, um zu bestimmen, wie intensiv die Pflegebedürftigkeit einer Person ist. Basierend auf den Ergebnissen dieser Bewertung wird dem Betroffenen ein entsprechender Pflegegrad zugeordnet:

 

Pflegegrad 1 signalisiert eine geringfügige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2 weist auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit hin.
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4 entspricht der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5 bezieht sich auf die extremsten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die pflegerische Betreuung.

 

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Wie lange dauert der Prozess insgesamt und ab wann kann ich die Leistungen nutzen?

Es gibt keine festgelegte Dauer für den gesamten Prozess, und der Zeitpunkt, ab dem Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können, ist nicht genau definiert. Basierend auf unseren Erfahrungen dauert es von der Antragstellung bis zur Klassifizierung etwa 6 bis 8 Wochen, obwohl es auch erhebliche Unterschiede geben kann.

 

Selbst wenn das Klassifizierungsverfahren länger dauert, können Sie sofort mit der Nutzung der Dienste beginnen. Die Klassifizierung wird rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt! In dieser Zeit werden Ihnen von uns keine Rechnungen gestellt.

 

Wir leisten zunächst Vorschüsse und rechnen später mit den Krankenkassen ab.

 

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Was kostet es?

Die Kosten variieren je nach den gewünschten Pflegedienstleistungen, die täglich oder wöchentlich in Anspruch genommen werden. Die Pflegeleistung wird individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten und kann bei Bedarf ausgeweitet werden. Sie erhalten selbstverständlich ein schriftliches Angebot, das den Richtlinien der Pflegeversicherung entspricht.

 

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Sind die Leistungen der Pflegeversicherung von meinem Einkommen abhängig?

Nein, die Leistungen der Pflegeversicherung hängen nicht von Ihrem Einkommen ab. Ein festgelegter Pflegegrad korrespondiert mit einem spezifischen Leistungsbetrag, der unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommen gewährt wird.

 

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Welche Arten von Pflegeleistungen gibt es?

In der Pflegeversicherung werden grundsätzlich drei Arten von Leistungen unterschieden: Sachleistungen, Geldleistungen und Kombinationsleistungen.
Sachleistungen umfassen die pflegerische Betreuung durch professionelle Pflegedienste, die die Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause versorgen. Das Angebot an pflegerischen Diensten kann je nach individuellem Bedarf und weiteren Faktoren variieren.

 

Geldleistungen, auch Pflegegeld genannt, sind finanzielle Unterstützungen vom Staat für pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden möchten. Um Pflegegeld zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt werden.

 

Kombinationsleistungen bieten eine Mischung aus Sach- und Geldleistungen. Diese ermöglichen es Pflegebedürftigen, sowohl professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen als auch Pflegegeld für die selbst organisierte Betreuung zu erhalten.

 

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Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Anliegen – Wir sind jederzeit für Sie da!