Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder verhindert sind, bieten wir Verhinderungspflege und Urlaubsbetreuung an. Diese Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, die Pflege in dieser Zeit nahtlos weiterzuführen und den Pflegebedürftigen eine konstante und liebevolle Betreuung zu gewährleisten.
Unsere erfahrenen Pflegekräfte sorgen dafür, dass alle notwendigen Pflege- und Unterstützungsmaßnahmen zuverlässig durchgeführt werden, sodass sich die Angehörigen beruhigt erholen können.
Wir bieten regelmäßige Beratungsbesuche nach SGB XI § 37 Abs.3 an, um die Pflegequalität sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Während dieser Besuche prüfen wir die Pflegesituation, geben wertvolle Tipps und Ratschläge und helfen dabei, die Pflege optimal zu gestalten. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu stärken und sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen bestmöglich versorgt werden.
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Pflegegrad 1 kein Beratungsgespräch
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Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich notwendig
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Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich notwendig