Anspruch auf Leistungen haben Personen, die als pflegebedürftig eingestuft werden.
Als pflegebedürftig gelten Individuen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung regelmäßig Unterstützung im täglichen Leben benötigen.
Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht, wenn der Unterstützungsbedarf täglich und über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) in mehreren Lebensbereichen erforderlich ist.