Zuerst ist es notwendig, bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu stellen. Die Entscheidung, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgen durch die Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dieses Gutachten wird von einem MDK-Mitarbeiter bei einem Hausbesuch durchgeführt. Anschließend erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Bescheid, der den Umfang der bewilligten Leistungen der Pflegeversicherung sowie Ihre Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad festlegt.
Wir freuen uns, Ihnen während dieses Antragsverfahrens und bei den Besuchen des MDK, abhängig von Ihrem Wunsch, zur Seite zu stehen.